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Vertragliche Bestimmung

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Die Spielgruppe ist für alle Kinder ab 2 Jahren. (mit/ohne Windel)

 

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Anmeldung und Eintritt

Um in die Spielgruppe Libelle aufgenommen zu werden, muss eine schriftliche Anmeldung mit dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen. Der Eintritt in die Spielgruppe ist jederzeit möglich. Ein Platz wird erst garantiert, wenn die Spielgruppe dies schriftlich bestätigt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung verbindlich ist. 

 

Betreuungszeit 

Die Spielgruppe hat eine Dauer von 3 Stunden, wobei die ersten 30 Minuten als Einlaufzeit betrachtet werden.

 

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die Verantwortung für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

 

Ferien und Feiertage​

Die Feiertage richten sich nach dem offiziellen Kalender der staatlichen Schulen des Kantons Basel-Landschaft und der Schule in Binningen.Während den Schulferien kann die Spielgruppe teilweise geöffnet oder geschlossen sein – je nach Situation und Anzahl der anwesenden Kinder. Die Eltern werden jeweils rechtzeitig über die genauen Öffnungszeiten informiert.

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Kosten

Die Spielgruppe Libelle arbeitet mit einem monatlich gleichbleibenden Beitrag – es gibt 12 Zahlungen pro Jahr. Der Betrag ist jeweils im Voraus bis spätestens Ende des Monats fällig. Beim Eintritt wird die erste Rate sofort beglichen. Die Kosten für einen halben Betreuungstag (Vormittag oder Nachmittag) betragen CHF 125.- pro Monat. Es ist möglich, dass ein Kind für mehrere Halbtage angemeldet wird, wobei die Kosten entsprechend kumuliert werden. Die Beiträge gelten auch während der Schulferienzeiten. Unsere Spielgruppe ist mehrheitlich geöffnet, und auch wenn einzelne Kinder in den Ferien nicht anwesend sind, bestehen laufende Fixkosten. Zudem steckt im Hintergrund viel Arbeit in Vorbereitung, Organisation und Betreuung der Spielgruppe. Ein gleichbleibender Monatsbeitrag schafft Verlässlichkeit und erleichtert die Planung für alle Beteiligten. Zur Vereinfachung empfehlen wir die Einrichtung eines Dauerauftrags (z. B. jeweils am 25. oder am Monatsende).

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Abwesenheit des Kindes

Wenn ein Kind nicht in der Lage ist, zur Spielgruppe zu kommen, sollte es abgemeldet werden. Falls das Kind krank ist oder sich nicht gut fühlt, sollte es zu Hause bleiben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es keinen Anspruch auf Rückerstattung für nicht besuchte Betreuungsstunden gibt.

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Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen, ausser wenn das Kind in den Kindergarten übertritt.

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Notfall

Falls Ihr Kind an Allergien oder Unverträglichkeiten leidet, informieren Sie mich bitte unbedingt im Anmeldeformular darüber. Sollten Sie besondere Anliegen haben, zögern Sie bitte nicht, mich anzusprechen. Bitte stellen Sie sicher, dass ich im Notfall jemanden erreichen kann, indem Sie mir aktuelle Telefonnummern im Anmeldeformular angeben.

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Kleider der Kinder

Um sicherzustellen, dass die Kinder in meiner Einrichtung immer sauber bleiben, bitte ich Sie, ihre Kinder entsprechend angemessen zu kleiden. Für die Spielgruppenkinder biete ich die Möglichkeit, ihre gekennzeichneten Hausschuhe in der Spielgruppe zu lagern. Zusätzlich werden Ersatzkleider in einer Tasche aufbewahrt, um im Falle von Unfällen oder Verschmutzungen schnell auf frische Kleidung zurückgreifen zu können.

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